Rundfunkbeitrag – Öffentlich-rechtliche zocken ab!

Rundfunkbeitrag für alle! Wie jeder inzwischen mitbekommen hat, herrschen seit einiger Zeit neue Regelungen in deutschen Bundesländern – so darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nun jeden Bundesbürger, der einen Wohnsitz hat, monatlich zur Kasse beten – denn der Rundfunkbeitrag ist eben für alle da, ob nun ein TV-Gerät oder Radio vorhanden ist oder nicht, spielt dabei natürlich keine Rolle – Zahlen muss jeder!

Nun gibt es nicht wenige Bundesbürger die mit diesen Neuregelungen zum Rundfunkbeitrag äußerst unzufrieden sind – denn was rechtfertigt überhaupt eine pauschale Abgabe der rund 40 Millionen Privathaushalte in Deutschland von jeweils 215,76 € jährlich? – schlappe 8,6 Milliarden in die Tasche des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für (welt-) politisch interessengetriebene Berichterstattung – was soll man dazu noch sagen..?

Die GEZ-Gebühr als Rundfunkbeitrag zu verniedlichen, die gesamte Organisation umzustrukturieren und diese mit einer „Abschaffung der GEZ-Gebühr“ zu vermarkten hat wohl nicht wenige GEZ-Verweigerer auf’s Glatteis geführt. Denn im Zuge der eigenen Beichterstattung über den neuen Rundfunkbeitrag und „Aufklärung“ der Bundesbürger über Beitragspflichten und rechtliche Konsequenzen für Nicht-Zahler haben viele wohl eines nicht bemerkt: Im Prinzip hat sich nichts geändert, einzig und allein die Organisation der öffentlich-rechtlichen Sender und einige rechtliche Rahmenbedingungen zugunsten der Rundfunkanstalten sind neu. Die Vermarktung der neuen Gebühren als Rundfunkbeitrag unter dem Deckmantel von gesetzlichen Neuregelungen und Pflichten haben dabei sicherlich mehr als die hälfte der stolzen GEZ-Verweigerer zu Beitragszahlenden gemacht – Wir alle erlebten schlichtweg eine gigantische Marketingkampagne der öffentlich-rechtlichen in einer, sagen wir, „optimierten“ Rechtslage durch die Bundesregierung, welche damit Ihren Einfluss auf die Berichterstattung wiederum deutlich steigern durfte – eine einfache Win-Win-Situation.

Viele dürften auch der Auffassung sein das die Aufforderung der Rundfunkanstalten bezüglich einer Anmeldung und fortlaufenden Zahlung eines Rundfunkbeitrages als Nötigung empfunden werden darf. Sie entspricht nicht einer freien Willensäußerung und erfolgt unter Zwang in Erwartung rechtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des Anmelders. Die Bereitstellung von Medien und Informationen, bei denen keine Nutzungsabsicht vom Kunden vorliegt, kann nicht zwangsweise kostenpflichtig sein. Es wird von vielen Bundesbürgern bestätigt, dass keine Medien öffentlich-rechtlicher Sender verwendet, angesehen oder angehört werden, oder beabsichtigt wird, diese jemals zu verwenden, anzusehen oder anzuhören. Somit wird eine Gebühr ohne Gegenleistung gefordert.

Autor des Kommentars: Essberg

Welche Legitimation hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nun? Wer hat ihm den Auftrag erteilt? Worin besteht er? Und wer kontrolliert ihn? –  Hier noch eine kritische Auseinandersetzung mit einem Milliardenunternehmen aufgeschnappt aus dem INSM-Blog – Plus Reformvorschlag (Ob gut oder schlecht, muss jeder selbst entscheiden)


Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk basiert oft auf den sinkenden Marktanteilen der Staatsfunker. Doch es ist keinesfalls wünschenswert, dass nach noch mehr Quote gestrebt wird. Denn das tun auch die Privaten. Einschaltquoten dürfen kein Kriterium für die Programmgestaltung sein – die Ausrichtung muss daran erfolgen den öffentlichen Auftrag bestmöglich zu erfüllen. Neutrale Information, objektive Berichterstattung, hochwertige Bildung und wertvolle Kultur – das sollten die Inhalte sein.

Doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird diesem Auftrag nicht gerecht. Daher stellt sich die Frage nach der Legitimation. Wer hat Ihnen den Auftrag erteilt? Wer kontrolliert sie? Wem gegenüber müssen sie Rechenschaft ablegen? Treffend formuliert das Handelsblatt: „Sie machen im Prinzip, was sie wollen […]“. „Eine selbsterhaltende Bürokratie, die von niemandem direkt kontrolliert wird.“

Es handelt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht um ein öffentliches Gut, sondern um ein meritorisches. Das ist ein Gut, dessen Nachfrage am Markt hinter dem gesellschaftlich gewünschten Niveau zurückbleibt und daher staatlich bereitgestellt wird.

Welches Niveau gesellschaftlich gewünscht ist, wird oft von Politikern oder Bürokraten (meist subjektiv) festgelegt. Dessen Festlegung lässt sich nur in seltenen Fällen ökonomisch gut begründen. Aus ökonomischer Sicht lässt sich der Staatsfunk aufgrund positiver externer Effekte von Informationen, Bildung und Kultur, als meritorisches Gut bezeichnen. Ferner wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit der Aufrechterhaltung von Vielfalt und der Notwendigkeit einer neutralen Berichterstattung begründet. Doch die Diskussion, ob es überhaupt (noch) eine Grundlage für die staatliche Bereitstellung dieses Gutes gibt, soll hier gar nicht geführt werden. Wir nehmen sie als gegeben hin. Denn auch sonst ist der Staatsfunk zu kritisieren.

Seit dem 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt eine Abgabe an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (ehemals GEZ) zahlen, unabhängig davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte er besitzt. Die Mitarbeiter des Beitragsservice müssen also nicht mehr jedem Bürger hinterher schnüffeln, um herauszufinden, ob die Angaben auch korrekt sind.

„Gönn dir einfach mal“ – der Rundfunkbeitrag

Dennoch hat der Beitragsservice sein Personal gerade kräftig aufgestockt und erhält erweiterte Ausspährechte. Das kostet 160 Millionen Euro jährlich – oder 2,2 Prozent der eingezogenen Gebühren. Kosten, die sich durch die Verlagerung des Gebühreneinzugs auf die Finanzämter problemlos komplett vermeiden ließen. Außerdem: Zahlreiche deutsche Mittelständler haben ein Vielfaches der bisherigen Rundfunkgebühren zu tragen. Folgerichtig laufen die ersten Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag.

Der Staatsfunk kostete im Jahr 2012 7,5 Milliarden Euro – kein anderer westlicher Staat leistet sich eine ähnliche Einrichtung. Damit werden 25.000 festangestellte Mitarbeiter, 22 Fernsehsender, 67 Radioprogramme, sowie zahllose Internetangebote finanziert.

Die größten Ausgaben fallen so auch für Personalkosten und Pensionsverpflichtungen an. Von den Mitarbeitern verdienen nicht wenige mehr als die deutsche Bundeskanzlerin. Dem Budget des Staatsfunks sind dabei kaum Grenzen gesetzt, den Forderungen der Anstalten wurden bislang meistens stattgegeben – wenn auch teilweise mit kleineren Korrekturen.

An eine Senkung des Budgets ist nicht zu denken. Ernsthafte Reformen würden die Zustimmung der Parlamente aller Bundesländer erfordern. Die Politik hat aber ein großes Interesse am politisch leicht beeinflussbaren Staatsfunk und der Möglichkeit Versorgungsposten zu verteilen. So wird z.B. auch gern vom Westdeutschen Rotfunk (WDR) gesprochen. Daneben sind aber auch Beeinflussungen des ZDF bekannt geworden.

Bislang müssen die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mal ihre Ausgaben detailliert darlegen, so dass diese kaum kontrollierbar sind. Der öffentliche Auftrag des Staatsfunks ist so schwammig formuliert, dass sich damit fast alles legitimieren lässt. Eigentlich sollten Informationen verbreitet, Bildung vermittelt und Kultur übertragen werden – und vor allem Programme, die ansonsten nicht oder nur in minderer Qualität verfügbar wären.

Der Ökonom Thomas Straubhaar (HWWI) stellt vor allem die immensen Ausgaben für Fußballübertragungsrechte und die wuchernden Internetangebote in Frage. So zahlt allein die ARD 420 Millionen Euro für die Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga. Dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung.

An den Übertragungsrechten haben viele Privatsender ein großes Interesse. Da diese sich aber aus Werbeeinnahmen und/oder freiwilligen Abonnement-Gebühren finanzieren müssen, können sie mit den über Zwangsgebühren finanzierten Staatssendern nicht mithalten. Das gleiche gilt für bekannte Moderatoren, Kommentatoren usw., diese werden für sehr viel Geld von den staatlichen Anstalten angeworben. Sie würden aber sicherlich ansonsten – für etwas weniger Geld – bei den Privaten auftreten.

Der Staatsfunk kann aufgrund seiner Eigenschaft als Staatsbetrieb weitgehend unabhängig von ökonomischen Notwendigkeiten wirtschaften. So ist davon auszugehen, dass es hier wie bei anderen Staatsbetrieben auch zu erheblicher Verschwendung, Filz und Ineffizienz kommt. Beispiele für die Selbstbedienungsmentalität hochrangiger Mitarbeiter werden immer mal wieder publik. Möglichkeiten für Einsparungen gibt es viele.

Zahlreiche Filme, Serien und sonstige Unterhaltungssendungen erfüllen sicherlich nicht die Ansprüche an Information, Bildung oder Kultur – und würden sicherlich so oder so ähnlich auch auf privaten Sendern laufen. Das spräche für einen Rückzug aus diesem Feld.

Es zeigt sich aber: Die staatlichen Anstalten bauen ihre Angebote immer weiter aus und greifen damit noch stärker in den privaten Wettbewerb ein. Fraglich ist aber auch, warum bei den Öffentlich-Rechtlichen Werbung laufen muss. Immerhin nehmen sie damit den Privaten potenzielle Einnahmequellen weg und sind durch Werbung beeinflussbar. Die Staatsfunker besitzen auch Beteiligungen, die für ihre eigentliche Aufgabe nicht erforderlich sind. So sollten sie sich z.B. von den Produktionsfirmen trennen, denen sie immer wieder Aufträge zuschanzen.

Grundsätzlich sollten sich die Anstalten wieder auf ihre Kernaufgaben besinnen, die Zahl der Sender drastisch reduzieren und die Internetangebote auf ein Minimum einschränken.

Es gibt für diese Eingriffe in den Wettbewerb keine Begründung und ebenso wenig für die damit verbundene Belastung der Bürger und Unternehmen. Konkret könnten zahlreiche dritte Programme zusammengelegt werden, dies würde auch die politische Einflussnahme reduzieren. Die Landesmedienanstalten könnten zu einer Einheit zusammengefasst werden, dies würde mindestens 100 Millionen Euro sparen.

Auch die Digitalsender stehen in der Kritik, wobei bei diesen zumindest zum Teil noch den ursprünglichen öffentlichen Auftrag erfüllen. Bei einigen von diesen laufen überwiegend Nachrichten, Dokumentationen und kulturelle Angebote.

Rundfunkbeitrag – „Is doch nix“

Auch die überüppig ausgestatteten Infrastrukturen gilt es zu reformieren. Die Sender besitzen zahlreiche Funkhäuser, Studios, Korrespondenz- und Regionalbüros, sowie Unmengen gut bezahltes Personal. Sicherlich sind hier – gerade im Vergleich zu den schlanken Strukturen der Privatsender – enorme Einsparpotenziale vorhanden.

Hinzu kommt bei den Öffentlich-Rechtlichen noch eine Umverteilungsdimension, für die es ebenfalls keinerlei Begründung gibt. Das Durchschnittsalter der Zuschauer von ARD und ZDF liegt bei über 60 Jahren. Der Rundfunkbeitrag wird aber von allen Bürgern bezahlt. Somit findet über das System eine Umverteilung von Jung zu Alt statt – eine Umverteilung, für die es keine ökonomische oder gesellschaftlich-politische Begründung gibt.

Die Probleme des Staatsfunks bestehen schon sehr lange. Die Änderung der Finanzierung ist ein guter Anlass zur Diskussion. Eine Option wäre die Umstellung auf ein Pay-TV-Modell. Wer ARD, ZDF und Co. Empfangen möchte, der muss zahlen, um das dann verschlüsselte Programm sehen und hören zu können. So müssten sich die Anstalten an den Wünschen der Zahler ausrichten.

Sollte dies kein gangbares Modell sein, muss der Staatsfunk dahingehend reformiert werden, dass er sich wieder an seinem öffentlichen Auftrag – Information, Bildung, Kultur – ausrichtet und massiv verschlankt werden. Einige wenige TV- und Radiosender,  sowie maximal eine Handvoll Internetangebote würden ausreichen. Dies wäre für einen Bruchteil der derzeitigen Kosten zu haben.

Grundsätzlich müssen Verschwendung, Filz und Einflussnahme der Politik durch wirksame Kontrollen reduziert werden.  Es ist darüber hinaus eine grundsätzliche Debatte über die Daseinsberechtigung der Staatsfunker, die hier ausgeklammert wurde, überfällig. Sollte die Frage der Daseinsberechtigung negativ beantwortet werden, müsste der gesamte Staatsfunk abgeschafft, beziehungsweise privatisiert werden.

Quelle: Dies ist eine Meldung aus dem INSM-Blog

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